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Modernisierung/Mieterhöhung

Bislang war es dem Vermieter möglich, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen gem. § 559 Abs. 1BGB mit einem Anteil von 11 % jährlich auf den Mieter umzulegen. Eine solche Mieterhöhung ist nunmehr nur noch in Höhe von 8 % jährlich zulässig. Zugleich wird für die Umlage eine...