+49 831 960 626 60 info@ra-blank-kempten.de

Während der Berichterstattung zur Corona-Pandemie wäre ein folgenschweres Urteil des EuGH vom 26.03.2020 nahezu untergegangen.

Die von unzähligen Banken z.B. bei Abschluss von Immobilienfinanzierungs- und KFZ-Leasingverträgen verwendete Widerrufsbelehrung wurde vom EuGH als rechtsfehlerhaft gewertet, sodass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu Laufen begonnen hat.

Die Folge hiervon ist, dass Millionen von Finanzierungsverträgen zwischen 06/2010 und 03/2020 auch jetzt noch widerrufen werden können. Das bedeutet die volle Erstattung der bezahlten Raten, von Zinsen und Abschlussgebühren gegen Rückzahlung der Darlehenssumme, welche wiederum zu einem aktuell sehr niedrigen Zinssatz kostengünstig finanziert oder ohne Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückbezahlt werden kann.

Dies gilt ebenso für Leasingverträge. Im Falle des Widerrufs erfolgt gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung aller geleisteten Raten und Zinszahlungen. Dies ist besonders interessant für Besitzer eines aktuell nur schwer bzw. mit erheblichem Minderwert verkäuflichen Dieselfahrzeugs.

Leider hat sich der BGH der Rechtsauffassung des EuGH nicht angeschlossen, sodass nach aktueller Rechtslage eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht. Die weitere Entwicklung bleibt somit abzuwarten.

Lassen Sie mich schnell und zuverlässig prüfen, ob auch Ihre Finanzierung von dem neuen EuGH-Urteil betroffen ist. Hierfür ich biete ich für Selbstzahler attraktive Konditionen an. Eine umfassende Prüfung Ihres Vertrages auf eine bestehende Widerrufsmöglichkeit mit anschließender Empfehlung des weiteren Vorgehens ist für Sie sogar kostenfrei.