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RECHTSANWALT TOBIAS BLANK

Bei derzeit rund 1900 Gesetzen auf Bundes- und unzähligen auf Landesebene, sowie Verordnungen und sonstigen Regelungen ist oft schwer erkennbar was Recht ist.

Ihr Anliegen ist mein Anliegen

Am Anfang jedes Mandats steht eine umfassende Beratung in verständlichen Worten.

Nachdem Ihr Anliegen und die rechtlichen Grundlagen umfassend besprochen wurden, erhalten Sie eine optimale und persönliche Betreuung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

Referenzen

Aufmerksame kompetente Beratung
und sehr gute Umsetzung am Gericht.

Vielen Dank für die geleistete Arbeit!

S.S.

Herr Blank ist ein sehr offener, freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Man merkt sofort, dass er die Interessen seiner Mandantschaft im Auge hat.
Das ist nicht selbstverständlich, wie wir das aus eigener Erfahrung bestätigen können. Er bewertet einen nicht nach seinem sozialen Status. Bei Bedarf werden wir seine Dienste sicher wieder in Anspruch nehmen.
M.T.

Auch sehr kurzfristig erreichbar. Er nimmt sich gerne Zeit und antwortet prompt und jederzeit auf Emails. Vielen Dank nochmal. Bin sehr zufrieden.
Gerne jederzeit wieder und absolut weiter zu empfehlen!
J.S.

Quelle der Referenzen:

www.anwalt.de   Durchschnittliche Bewertung bei Anwalt.de  5.0 Sterne von 5.0 möglichen Sternen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen,
abhängigen Erwerbstätigkeit

Strafrecht

Kaum ein Rechtsgebiet hat derart großen Einfluss auf die persönliche Lebensplanung. Hier ist kompetente Beratung und Vertretung besonders wichtig

Mietrecht

Ob als Mieter oder Vermieter, das Mietrecht bietet vielfältige Fallstricke

Aktuelles

Comeback des Widerrufsjokers

Während der Berichterstattung zur Corona-Pandemie wäre ein folgenschweres Urteil des EuGH vom 26.03.2020 nahezu untergegangen. Die von unzähligen Banken z.B. bei Abschluss von Immobilienfinanzierungs- und KFZ-Leasingverträgen verwendete Widerrufsbelehrung wurde vom...

Brückenteilzeit

Mit der sog. „Brückenteilzeit“ haben Arbeitnehmer künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Inanspruchnahme einer zeitlich begrenzten Teilzeit für maximal 5 Jahre und anschließender Rückkehr zur Vollzeitarbeit. Dieser Anspruch auf befristete Teilzeit besteht indes nur...

Aufwertung des Midi-Jobs

Im Jahre 2019 wird der Übergangsbereich zwischen Minijob und einer sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigung (bisher als „Gleitzone“ bezeichnet) deutlich ausgeweitet. Ab dem 01.07.2019 dürfen Midi-Jobber zwischen 450,00 EUR und 1.300,00 EUR (statt bisher 85,00...

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