Im Jahre 2019 wird der Übergangsbereich zwischen Minijob und einer sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigung (bisher als „Gleitzone“ bezeichnet) deutlich ausgeweitet. Ab dem 01.07.2019 dürfen Midi-Jobber zwischen 450,00 EUR und 1.300,00 EUR (statt bisher 85,00 EUR) verdienen und bezahlen dabei die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge, erwerben jedoch gleichzeitig die vollen Rentenansprüche. Der Midi-Job wird dadurch erheblich attraktiver.